Arbeitspsychologische Präventivfachkraft 
im Sinne des AschG

Um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte zu gewährleisten, werden Unternehmen Präventivfachkräfte, als fachlich kompetente Ansprechpartner*innen, zur Seite gestellt.

In Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer*innen können neben den verpflichtenden Präventivkräften wie Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner*innen auch sonstige Fachleute wie Arbeitspsycholog*innen bestellt werden.

Folgende arbeitspsychologischen Leistungen können im Rahmen der Präventionszeiten in Anspruch genommen werden:

Ansprechperson für Unternehmen: 

Beratung & Unterstützung der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers z.B. bei 

  •  Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen.
  • Veränderungsprozesse; Planung von Arbeitsstätten und Einführung von Arbeitssystemen; kollektive Maßnahmen zur (Wieder)Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  •  Organisation der Ersten Hilfe, Notfallpsychologie
  • Prozessbegleitung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung 
  • Organisation der Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen & Einbringung bei gesundheitsrelevanten Themen.


Ansprechperson für Mitarbeitende und Führungskräfte:

  • Beratung der Arbeitnehmer*innen, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Sprechstunden


Begehungen:

  • Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat


Befragungen & Analysen

  • Ermittlung und Beurteilung psychischer Anteile in der Entstehung von Erkrankungen, die aus den Arbeitsbedingungen herrühren
  • Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften, anderen sonstigen Fachleuten, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen bei der Prävention psychisch mitbedingter, arbeitsbedingter Erkrankungen.
  •  Die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung


Teilnahme an ASA-Sitzungen

  •  Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses


Workshops/ Vorträge/ Informationsmaterial

  • z.B. zu Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung 



Für nähere Informationen zu den Präventionszeiten kontaktieren Sie uns gerne.