Arbeitspsychologische Präventivfachkraft
im Sinne des AschG
Um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte zu gewährleisten, werden Unternehmen Präventivfachkräfte, als fachlich kompetente Ansprechpartner*innen, zur Seite gestellt.
In Unternehmen ab 50 Arbeitnehmer*innen können neben den verpflichtenden Präventivkräften wie Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner*innen auch sonstige Fachleute wie Arbeitspsycholog*innen bestellt werden.
Folgende arbeitspsychologischen Leistungen können im Rahmen der Präventionszeiten in Anspruch genommen werden:
Ansprechperson für Unternehmen:
Beratung & Unterstützung der Arbeitgeberin, des Arbeitgebers z.B. bei
- Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen.
- Veränderungsprozesse; Planung von Arbeitsstätten und Einführung von Arbeitssystemen; kollektive Maßnahmen zur (Wieder)Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
- Organisation der Ersten Hilfe, Notfallpsychologie
- Prozessbegleitung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- Organisation der Unterweisung und Erstellung von Betriebsanweisungen & Einbringung bei gesundheitsrelevanten Themen.
Ansprechperson für Mitarbeitende und Führungskräfte:
- Beratung der Arbeitnehmer*innen, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Sprechstunden
Begehungen:
- Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat
Befragungen & Analysen
- Ermittlung und Beurteilung psychischer Anteile in der Entstehung von Erkrankungen, die aus den Arbeitsbedingungen herrühren
- Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften, anderen sonstigen Fachleuten, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen bei der Prävention psychisch mitbedingter, arbeitsbedingter Erkrankungen.
- Die nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderliche Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sowie deren Überprüfung und Anpassung
Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses und des zentralen Arbeitsschutzausschusses
Workshops/ Vorträge/ Informationsmaterial
- z.B. zu Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
Für nähere Informationen zu den Präventionszeiten kontaktieren Sie uns gerne.